Allgemeine Geschäftsbedingungen mes.mo GmbH
Stand: Juni 2026
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der mes.mo GmbH, Göppingen (nachfolgend „mes.mo“ oder „Anbieter“), und gewerblichen Partnern (nachfolgend „Partner“) über die Nutzung der Plattform mes.mo sowie der darin enthaltenen Softwaremodule.
(2) Maßgeblich ist ausschließlich die B2B-Nutzung. Verbraucher im Sinne des §13 BGB sind nicht Vertragspartner dieser AGB.
(3) Abweichende AGB des Partners gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§2 Leistungsgegenstand
Der Anbieter stellt dem Partner folgende Softwaremodule als Software-as-a-Service (SaaS) über das Internet zur Verfügung, soweit vertraglich vereinbart:
- (a) Reservierungssoftware – digitales Tisch- und Reservierungsmanagement inkl. Backoffice und Gästeportal
- (b) Gutschein-Plattform – Verkauf und Verwaltung digitaler Wertgutscheine über den gastroguide.de-Endkundenshop sowie eigene Partnerkanäle; Vertragsabschlüsse mit Endkunden erfolgen im Namen und auf Rechnung des Partners (Handelsvertreter-Modell gemäß §84 HGB; Finanztransfergeschäft im Sinne des ZAG liegt nicht vor)
- (c) Ticketing – Erstellung, Verkauf und Abrechnung von Tickets für Veranstaltungen des Partners
- (d) Bestellsystem – digitales Bestell- und Bezahlsystem für Online-Bestellungen zur Abholung/Lieferung (Click & Collect) sowie für Tischbestellungen im Restaurant (Order-at-Table)
- (e) Webseite – Erstellung und laufendes Hosting einer individuellen Restaurantwebseite inkl. technischer Pflege und Updates durch den Anbieter
- (f) Gastro-App – Erstellung und laufendes Hosting einer individualisierten mobilen Applikation für den Partner (iOS / Android) inkl. technischer Pflege und Updates
Die jeweils gebuchten Module ergeben sich aus dem individuellen Partnervertrag.
§3 Vertragsschluss
(1) Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder digitale Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch Freischaltung des Zugangs zustande.
(2) Grundlage ist das jeweilige schriftliche Angebot des Anbieters in Verbindung mit diesen AGB.
§4 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Mindestlaufzeit: Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab dem im Partnervertrag vereinbarten Startdatum, sofern im Partnervertrag keine abweichende Laufzeit vereinbart wurde.
(2) Automatische Verlängerung: Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate.
(3) Kündigungsfrist: Die Kündigung ist mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende in Textform (§ 126b BGB; E-Mail genügt) an den Anbieter zu richten.
(4) Außerordentliche Kündigung: Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor bei: Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung, wesentlichem Verstoß gegen diese AGB, Insolvenzantrag des Partners.
(5) Form: Kündigungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB; E-Mail genügt). Der Anbieter bestätigt den Eingang in Textform.
§5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich ausschließlich nach dem individuellen Partnervertrag inkl. etwaiger Preislisten. Diese AGB enthalten keine Preisregelungen.
(2) Zahlungsweise: Rechnungen sind grundsätzlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung zu begleichen, sofern im Partnervertrag nichts anderes vereinbart ist.
(3) Fälligkeit: Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(4) Verzug: Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§288 BGB) zu berechnen sowie nach Mahnung und Fristsetzung den Zugang zur Plattform zu sperren. Die Zahlungspflicht bleibt davon unberührt.
(5) Preisanpassungen: Der Anbieter ist berechtigt, Preise mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen zum nächsten Vertragsverlängerungszeitpunkt anzupassen. Der Partner hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit.
§6 Leistungserbringung und Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter erbringt die Leistungen über das Internet. Der Partner ist für eine geeignete Internetverbindung selbst verantwortlich.
(2) Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der SaaS-Dienste von 99 % im Jahresmittel an (ausgenommen geplante und rechtzeitig angekündigte Wartungsfenster). Diese Quote stellt eine Zielformulierung und keine vertragliche Garantie oder verschuldensunabhängige Zusicherung dar. Ein Anspruch des Partners auf automatische Gutschriften, pauschale Minderungen oder Vertragsstrafen bei einer Unterschreitung wird nicht begründet. Das gesetzliche Recht des Partners zur Minderung oder zur außerordentlichen Kündigung bei einer dauerhaften, schwerwiegenden und vom Anbieter schuldhaft verursachten Nichtverfügbarkeit bleibt unberührt, sofern dem Anbieter vorab eine angemessene Frist zur Entstörung gesetzt wurde.
(3) Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit in betriebsarme Zeiten gelegt und mindestens 24 Stunden im Voraus angekündigt.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform technisch weiterzuentwickeln, solange die vertraglich vereinbarte Kernfunktionalität nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
§7 Pflichten des Partners
(1) Der Partner ist verpflichtet, die Zugangsdaten zur Plattform vertraulich zu behandeln und unbefugten Zugriff zu verhindern.
(2) Der Partner stellt sicher, dass er und seine Mitarbeiter die Plattform ausschließlich bestimmungsgemäß nutzen.
(3) Der Partner ist verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm eingegebenen Daten (insbesondere Veranstaltungsdaten, Gutscheinkonditionen, Reservierungseinstellungen).
(4) Bei der Nutzung der Gutschein-Plattform stellt der Partner sicher, dass er gegenüber Endkunden alle gesetzlichen Informationspflichten (insbesondere nach BGB, UWG) erfüllt.
(5) Der Partner darf die Plattform nicht für rechtswidrige Zwecke nutzen oder Inhalte einstellen, die gegen geltendes Recht verstoßen.
(6) Der Partner stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf vom Partner bereitgestellten Inhalten, unrichtigen Partnerdaten oder einer rechtswidrigen Nutzung der Plattform durch den Partner beruhen. Dies umfasst auch die Erstattung angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
§8 Spezifische Regelungen: Gutschein-Plattform
(1) mes.mo vermittelt den Verkauf von Gutscheinen im Namen und auf Rechnung des Partners. Der Anbieter ist kein Zahlungsdienstleister im Sinne des ZAG.
(2) Der Partner ist und bleibt Schuldner gegenüber dem Endkunden aus dem Gutscheinvertrag. Die wirtschaftliche und rechtliche Verantwortung liegt beim Partner.
(3) Einlösebedingungen, Gültigkeitsdauer und etwaige Einschränkungen der Gutscheine legt der Partner selbst fest und ist für deren Rechtmäßigkeit verantwortlich.
(4) Auszahlungen von Gutscheinerlösen an den Partner erfolgen gemäß den im Partnervertrag vereinbarten Auszahlungszyklen.
§9 Spezifische Regelungen: Bestellsystem
(1) Das Bestellsystem ermöglicht dem Partner die Entgegennahme digitaler Bestellungen zur Abholung, Lieferung sowie am Tisch.
(2) Der Partner ist verantwortlich für die Richtigkeit seiner Speisekarte, Preise, Verfügbarkeiten und Lieferbedingungen. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für falsche oder veraltete Angaben des Partners.
(3) Zahlungen der Endkunden über das Bestellsystem werden über das Payments-Modul (§9) oder einen vom Partner eigenständig integrierten Zahlungsdienstleister abgewickelt. Der Anbieter ist nicht Zahlungsdienstleister.
(4) Der Partner stellt sicher, dass er alle lebensmittelrechtlichen, kennzeichnungs- und steuerrechtlichen Pflichten (insbesondere Allergeninformationen gemäß LMIV, korrekte MwSt.-Ausweisung) erfüllt. Der Anbieter haftet nicht für Verstöße des Partners gegen diese Pflichten.
(5) Stornierungen und Reklamationen von Endkunden sind ausschließlich zwischen dem Partner und dem Endkunden zu klären. Der Anbieter ist nicht Vertragspartner des Endkunden.
§10 Spezifische Regelungen: Webseite
(1) Der Anbieter erstellt für den Partner eine individuelle Restaurantwebseite und stellt deren technisches Hosting und Betrieb für die Dauer des Vertrags sicher.
(2) Der Partner ist verantwortlich für die Bereitstellung aller notwendigen Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Speisekarten) in geeigneter Form. Verzögerungen durch verspätete Inhaltslieferung des Partners gehen nicht zu Lasten des Anbieters.
(3) Der Partner gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind (insbesondere Urheberrechte an Bildern und Texten) und nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Der Partner stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei.
(4) Der Partner ist für die Rechtmäßigkeit seiner Webseite verantwortlich, insbesondere hinsichtlich Impressumspflicht (§5 DDG), Datenschutzerklärung, Cookie-Einwilligungen und etwaiger fernabsatzrechtlicher Anforderungen.
(5) Inhaltliche Änderungswünsche des Partners werden im Rahmen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs umgesetzt. Weitergehende Anpassungen können gesondert beauftragt werden.
(6) Die Domain kann je nach Partnervertrag vom Anbieter registriert und verwaltet oder vom Partner selbst gestellt werden. Bei Vertragsende wird die Domain auf Wunsch des Partners übertragen, soweit technisch und rechtlich möglich.
§11 Spezifische Regelungen: Gastro-App
(1) Der Anbieter erstellt für den Partner eine individualisierte mobile Applikation (iOS und/oder Android) und stellt deren technischen Betrieb und Hosting für die Dauer des Vertrags sicher.
(2) Die Veröffentlichung der App in den jeweiligen App Stores (Apple App Store, Google Play Store) erfolgt unter dem Developer-Konto des Anbieters. Der Partner erhält die App als White-Label-Produkt unter seinem Namen und Branding. Ablehnungen durch Apple oder Google liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters. Ein Anspruch des Partners auf Übertragung der App, des Quellcodes oder des Developer-Kontos besteht nicht; mit Vertragsende wird die App aus den App Stores entfernt.
(3) §11 Abs. 2–5 gelten für die Gastro-App entsprechend (Inhaltspflichten, Freistellung, Rechtmäßigkeit, Änderungsumfang).
(4) Updates der App infolge geänderter Betriebssystem-Anforderungen oder App-Store-Richtlinien sind vom Anbieter im Rahmen der laufenden SaaS-Leistung zu erbringen.
§12 Spezifische Regelungen: WhatsApp Bot
(1) Der Anbieter stellt dem Partner einen WhatsApp-Business-Bot zur automatisierten Gästekommunikation als SaaS-Dienst zur Verfügung.
(2) Die Nutzung setzt voraus, dass der Partner über ein gültiges WhatsApp-Business-Konto verfügt und die Meta-Nutzungsbedingungen (WhatsApp Business API Terms) akzeptiert hat. Der Anbieter ist nicht Partei des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Meta Platforms Ireland Ltd.
(3) Änderungen der WhatsApp-API-Bedingungen oder -Verfügbarkeit durch Meta können die Funktionalität des Bots einschränken oder Anpassungen erfordern. Der Anbieter ist verpflichtet, solche Änderungen dem Partner zeitnah mitzuteilen und notwendige Anpassungen im Rahmen des Zumutbaren vorzunehmen; eine Haftung für Einschränkungen durch Meta ist ausgeschlossen.
(4) Der Partner ist verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen im Rahmen der WhatsApp-Kommunikation mit Endkunden, insbesondere hinsichtlich der Einwilligung der Endkunden zur Kontaktaufnahme über WhatsApp (Art. 6 DSGVO).
(5) Der Partner darf den Bot nicht für Massen-Marketing-Nachrichten, Spam oder sonstige nach WhatsApp-Richtlinien unzulässige Zwecke einsetzen. Verstöße, die zu einer Sperrung des WhatsApp-Kontos des Partners führen, gehen nicht zu Lasten des Anbieters.
(6) Nachrichten-Kosten (z. B. WhatsApp Business API Conversation Fees) trägt der Partner, sofern im Partnervertrag nicht anders geregelt.
(7) Der Bot erstellt Inhalte teilweise automatisiert mithilfe KI-gestützter Verfahren. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die sachliche oder rechtliche Richtigkeit KI-generierter Inhalte. Der Partner ist verpflichtet, die Botinhalte regelmäßig zu prüfen und offensichtlich fehlerhafte oder irreführende Ausgaben unverzüglich zu melden.
§13 Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und den einschlägigen nationalen Vorschriften.
(2) Soweit der Anbieter im Auftrag des Partners personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen. Der AVV ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
(3) Die Datenschutzerklärung des Anbieters ist auf mes.mo einsehbar.
§14 Geheimhaltung
(1) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Diese Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder der empfangenden Partei rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt waren.
(3) Die Geheimhaltungspflicht besteht für die Dauer des Vertrags und 3 Jahre darüber hinaus.
§15 Gewährleistung und Haftung
(1) Der Anbieter behebt Fehler und Störungen der Plattform innerhalb angemessener Frist nach Meldung durch den Partner.
(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf die in den letzten 12 Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis tatsächlich gezahlten Nettovergütungen.
(4) Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(5) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur insoweit, als der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Partner eingetreten wäre. Der Partner ist verpflichtet, eigene Datensicherungen vorzuhalten, soweit ihm dies zumutbar ist.
(6) Für Leistungsstörungen, die auf Betriebsunterbrechungen oder Ausfällen eingesetzter Drittanbieter (insbesondere AWS, Stripe, Meta, Apple, Google) beruhen, haftet der Anbieter nur, wenn er bei der Auswahl oder laufenden Überwachung dieser Drittanbieter die branchenübliche Sorgfalt verletzt hat.
§16 Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Partner für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Plattform und den enthaltenen Softwaremodulen ein.
(2) Eine Unterlizenzierung oder Weitergabe des Zugangs an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters unzulässig.
§17 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen zu ändern. Die geänderten AGB werden dem Partner per E-Mail mitgeteilt.
(2) Änderungen dürfen das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht wesentlich verändern. Insbesondere sind Änderungen wesentlicher Leistungspflichten sowie Preisanpassungen nicht über diese Klausel möglich; hierfür gilt §5 Abs. 5.
(3) Widerspricht der Partner nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf dieses Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.
(4) Im Falle des Widerspruchs ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zum nächsten regulären Kündigungstermin zu kündigen.
§18 Datensicherung
(1) Der Anbieter führt tägliche Datensicherungen der auf der Plattform gespeicherten Partnerdaten durch. Sicherungen werden für einen Zeitraum von mindestens 14 Tagen aufbewahrt.
(2) Im Falle eines Datenverlusts ist der Anbieter bemüht, die Daten aus der jüngsten verfügbaren Sicherung wiederherzustellen. Ein Anspruch auf Wiederherstellung eines bestimmten Datenstands besteht nicht, soweit dies technisch nicht möglich oder unverhältnismäßig aufwändig ist.
(3) Die Datensicherung ersetzt nicht die eigene Datensicherungspflicht des Partners gemäß §16 Abs. 5.
§19 Datenherausgabe nach Vertragsende
(1) Nach Vertragsende kann der Partner innerhalb von 30 Tagen die Herausgabe seiner vom Partner bereitgestellten Daten verlangen.
(2) Die Bereitstellung erfolgt in einem vom Anbieter festgelegten Standardformat (z. B. CSV oder Excel).
(3) Die Erstellung und Bereitstellung des Datenexports erfolgt nach tatsächlichem zeitlichen Aufwand des Anbieters, wobei eine Mindestgebühr von 199,00 EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer erhoben wird. Mit dieser Mindestgebühr sind die ersten zwei (2) Arbeitsstunden des Anbieters für die Datenzusammenstellung und -bereitstellung abgegolten.
(4) Übersteigt der tatsächliche Aufwand für den Export (z. B. aufgrund außergewöhnlich großer Datenmengen oder der Notwendigkeit komplexer Datenzusammenstellungen) diese zwei Arbeitsstunden, wird der darüber hinausgehende Aufwand zu einem Stundensatz von 95,00 EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer abgerechnet. Der Anbieter wird den Partner vorab informieren, sofern absehbar ist, dass die Mindestgebühr überschritten wird.
(5) Alternativ zur Herausgabe der Daten als Export kann der Anbieter dem Partner nach Vertragsende einen kostenpflichtigen, eingeschränkten Lese-Zugang („Archiv-Modus“) zum Backoffice zur Verfügung stellen, der es dem Partner ermöglicht, die steuerlich relevanten Transaktionsdaten selbstständig einzusehen und zu exportieren. Die Konditionen und Gebühren für diesen Archiv-Modus werden in einer gesonderten Vereinbarung oder im Rahmen des Kündigungsprozesses festgelegt. Im Falle der Aktivierung des Archiv-Modus wird die Löschungsfrist nach Absatz 8 für die Dauer der Archivierung ausgesetzt. Der Anbieter ist berechtigt, den Archiv-Modus jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen einzustellen; in diesem Fall wird dem Partner der Datenexport gemäß Absatz 2 ermöglicht, bevor die Löschung nach Absatz 8 erfolgt.
(6) Weitergehende Unterstützungs-, Migrations- oder Anpassungsleistungen, die über den reinen Datenexport hinausgehen, werden gesondert nach Aufwand vergütet.
(7) Voraussetzung für die Bereitstellung eines Datenexports ist die vollständige Begleichung sämtlicher fälliger Forderungen des Anbieters gegenüber dem Partner. Der Anbieter ist berechtigt, die Herausgabe der Daten bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten, einschließlich sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis.
(8) Nach Ablauf von 30 Tagen nach Vertragsende ist der Anbieter berechtigt, alle Daten des Partners zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§20 Höhere Gewalt
(1) Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder Verzögerung von Leistungen, soweit diese auf Ereignissen beruhen, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen (höhere Gewalt). Dazu zählen insbesondere: Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, behördliche Anordnungen, Streik sowie Stromausfälle und Ausfall von Internet-Infrastruktur, sofern diese nicht durch branchenübliche Redundanzmaßnahmen hätten verhindert werden können.
(2) Die betroffene Partei hat die andere unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses zu informieren und zumutbare Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu ergreifen.
(3) Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 30 Tage an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
§21 Subunternehmer und Drittanbieter
(1) Der Anbieter ist berechtigt, zur Erbringung der vertraglichen Leistungen Subunternehmer und Drittanbieter einzusetzen. Dies umfasst insbesondere Cloud-Infrastruktur (AWS), Zahlungsdienstleister (Stripe), Messaging-Dienste (Meta / WhatsApp) sowie App-Store-Betreiber (Apple, Google).
(2) Der Anbieter bleibt gegenüber dem Partner für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich, soweit Störungen nicht auf höhere Gewalt gemäß §21 zurückzuführen sind.
(3) Soweit Subunternehmer personenbezogene Daten des Partners verarbeiten, werden diese als Unterauftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 Abs. 4 DSGVO eingesetzt. Eine aktuelle Liste der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter ist auf Anfrage erhältlich.
§22 Referenzkunden
(1) Der Anbieter ist berechtigt, Name und Logo des Partners zu Referenzzwecken zu verwenden (z. B. auf der Website, in Präsentationen und Marketingmaterialien).
(2) Der Partner kann dieser Nutzung jederzeit schriftlich widersprechen. Der Anbieter entfernt Name und Logo des Partners in diesem Fall innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Widerspruchs aus seinen Materialien. Dies gilt nicht, soweit im Partnervertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§23 Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Göppingen, sofern der Partner Kaufmann im Sinne des HGB ist.
(3) Textformklausel: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel. Eine E-Mail genügt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(4) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
(5) Gesamtvertrag: Diese AGB bilden zusammen mit dem individuellen Partnervertrag und ggf. einem AVV das vollständige Vertragsverhältnis zwischen den Parteien.
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